Teilnahmegebühr
Was beinhaltet der Teilnahmebeitrag
- Transport zu den Zielen der Reise
- Unterkunft
- Verpflegung
- Betreuung
- Und das entsprechend für eventuelle Vortreffen
Selbst zu tragende Kosten (nur Beispiele)
- Anreise zum Sammelort in Deutschland bzw. zu Vortreffen
- Taschengeld
- Krankenversicherung, Impfungen etc.
Ermässigung
Bei nachgewiesener wirtschaftlicher Notsituation (Sozialleistungen) kann die Teilnahmegebühr für einen Teil der Reisenden bis auf die Hälfte ermässigt werden. Bitte nimm dazu gesondert Kontakt auf, schildere die Situation und füge einen aktuellen Nachweis (Bescheid über Sozialleistungen, Steuerbescheid uä) bei.
Erlass für Führerschein A1
Wir erlassen den Teilnahmebeitrag nach Absprache vollständig durch Rückzahlung, wenn eine Teilnehmerin, die wir als Fahrerin benötigen, nach Anmeldung eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwirbt. Der Beitrag wird bei Vorlage der Fahrerlaubnis zurückgezahlt.
Rückzahlung bei Absage
Der Beitrag wird natürlich auch zurückgezahlt, wenn wir die Fahrt von uns aus absagen.
Bei Absage von Ihrer Seite wird der Beitrag vollständig zurückgezahlt, wenn die Absage vor dem 30. April erfolgt. Nach dem 1. Mai ist eine Rückzahlung nur im Umfange noch nicht erfolgter Ausgaben möglich, wenn eine Teilnehmerin von der Warteliste nachrückt.