Gesundheit und Krankenversicherung

Krankenversicherung

Wer gesetzlich versichert ist, braucht nichts weiter zu veranlassen. Schweden ist EU-Mitglied und im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Krankenversicherung. Du musst nur Deine deutsche Krankenkassenkarte mit Dir führen und bei Behandlung vorlegen.

Bei Behandlung in Gesundheitsstationen (entspricht der deutschen Arztpraxis), Krankenhäusern und Inanspruchnahme des Rettungsdienstes muss man einen Eigenanteil von 250 Kr (etwa 20 Euro) leisten. Wir verauslagen diesen Betrag.

Wir empfehlen zur Absicherung der besten Behandlung dennoch, selbst eine Reisekrankenversicherung abzuschliessen.

Pass und Einreise

Schweden und Dänemark sind Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Abkommens. Ein Pass ist daher für deutsche Staatsbürger nicht erforderlich. Ein Personalausweis oder Kinderausweis kann aber nötig sein, wenn eine Einreisekontrolle stattfindet. Die Fahrerinnen müssen natürlich zusätzlich ihren Führerschein mitführen.

Wenn Du nicht deutscher Bürger bist, erkundigst Du Dich am besten bei der dänischen und schwedischen Botschaft. Wir können keine Rechtsberatung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten erteilen.

Die Jugendfreiheit

Nach oben scrollen